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Barrierefreiheitserklärung
1. Einleitung
Der Teilhabebeirat für Menschen mit Beeinträchtigung der Stadt Emden setzt sich dafür ein, die Website im Sinne der Barrierefreien-Informations-Technik-Verordnung (BITV 2.0) und der EU-Richtlinie 2016/2102 so zugänglich wie möglich zu gestalten. Unser Ziel ist es, dass alle Menschen – unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten – unsere Inhalte uneingeschränkt nutzen können.
2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist weitgehend mit den Anforderungen der BITV 2.0 vereinbar. Grundlage der Bewertung sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Konformitätsstufe AA.3
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 25.10.2025 erstellt. Grundlage der Einschätzung ist eine umfassende Selbstbewertung der Website von Oktober 2025.
4. Feedback und Kontakt
Wenn Sie merken, dass etwas auf unserer Website nicht barrierefrei ist, oder wenn Sie Fragen dazu haben, schreiben Sie uns bitte:
- E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - Telefon: 04921 998900
- Am Roten Siel 3, 26725 Emden
5. Nicht barrierefreie Inhalte
Einige Inhalte auf dieser Website sind zur Zeit noch nicht vollständig barrierefrei:
PDF-Dokumente
Einige PDF-Dateien enthalten keine unsichtbare Strukturebene in Form von Tags.
Prüfschritt 4.1.2 (Name, Rolle Wert)
Bedienelemente werden durch den in der Toolbar eingesetzten Sreenreader nicht vollständig ausgegeben. Andere Assistenzsystem, wie beispielsweise VoiceOver (macOS), erkennen die interaktive Elemente.
Prüfschritt 9.1.1.1b (Alternativtexte für Grafiken und Objekte)
Bei einigen informationsorientierten Grafiken und Bildern kann kein Alternativtext eingebracht werden.
Prüfschritt 9.2.1.1 (Tastaturbedienbarkeit)
Das Problem tritt ausschließlich im Chrome-Browser auf, während es im Firefox – dem für BITV-Tests verwendeten Standardbrowser – nicht erscheint. Daher wird die Beeinträchtigung als geringfügig bewertet.
Prüfschritt 9.3.3.1 (Fehlermeldung in Formularen)
Visuelle Hinweise bei nicht ausgefüllten Pflichtfeldern in Formularen werden von Screenreadern nicht korrekt erkannt. Ursache ist ein Plugin, dessen barrierefreie Anpassung aktuell mit einem unverhältnismäßig hohen technischen und wirtschaftlichen Aufwand verbunden wäre.
6. Gründe für die Abweichungen der Barrierefreiheit
- Technische Abweichungen durch das Framework, auf deren Barrierefreiheit wir derzeit keinen ausreichenden Einfluss haben.
- Technische Abweichungen durch Drittanbieter-Plugins, auf deren Barrierefreiheit wir derzeit keinen ausreichenden Einfluss haben.
- Browser-spezifische Einschränkungen, die außerhalb der Standard-Testumgebung liegen.
7. Barrierefrei gestaltete Alternativen
Für die oben genannten Inhalte stehen derzeit keine vollständig barrierefreien Alternativen zur Verfügung. Wir arbeiten jedoch kontinuierlich daran, unsere Website weiter zu verbessern und Barrieren abzubauen.
8. Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass wir nicht angemessen auf Ihre Hinweise oder Anfragen reagieren oder unseren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen, können Sie sich an die folgende Schlichtungsstelle wenden:
Schlichtungsstelle nach § 16 BGG
Die Schlichtungsstelle hilft, Konflikte zwischen Menschen mit Beeinträchtigung und öffentlichen Stellen außergerichtlich zu lösen.
Schlichtungsstelle BGG
c/o Bundesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
- Telefon: 030 18 527-2805
- Fax: 030 18 527-2901
- E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - Website: www.schlichtungsstell-bgg.de
Stand 27.10.2025