Jeder Mensch hat das Recht, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Gesundheit, Religion und sexueller Orientierung, aktiv und gleichberechtigt an der Gesellschaft teilzuhaben. Das bedeutet, dass alle in gleichem Maße an Entscheidungen beteiligt sind, Zugang zu Ressourcen, sozialer Absicherung und Bildungs- und Freizeitangeboten haben. Dies ist ein dauerhaftes Ziel der Gesellschaft, besonders für diejenigen, die von Benachteiligungen betroffen sind.
Das Recht auf Teilhabe ist in vielen Bereichen zum Leitbegriff geworden. Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG), das Prinzip der Inklusion und das Gleichheitsgebot sind weitere wichtige Begriffe für ein gutes Zusammenleben.
Diese Begriffe und die damit verbundenen menschenrechtlichen Prinzipien ergänzen sich und beziehen sich auf alle Menschen in unserer Stadt. Im Rahmen dieser Prinzipien wurde ein kommunalen Teilhabeplan für die Stadt Emden erarbeitet.
Neben dem Teilhabebeirat für Menschen mit Beeinträchtigung wurden auch der Seniorenbeirat, der Integrationsrat, Institutionen für Menschen mit Teilhabeeinschränkungen, die Kommunalpolitik und relevante Behörden einbezogen. Der Bericht beschreibt den Prozess der Teilhabeplanung in Emden.