Rechtliche Grundlage für den Teilhabebeirat in der Stadt Emden ist das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG). Ziel des Gesetzes ist es,
Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern,
die volle Verwirklichung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft in allen Lebensbereichen, ohne jede Benachteiligung wegen einer Behinderung zu gewährleisten und zu fördern, und
Menschen mit Behinderungen eine selbstbestimmte Lebensführung in Würde und die volle Entfaltung ihrer Persönlichkeit zu ermöglichen.
Zur Unterstützung bei der Verwirklichung dieser Zielsetzung richten die Kommunen jeweils einen Beirat oder ein vergleichbares Gremium ein (§ 12a NBGG). In der Stadt Emden erfolgt die Benennung der Mitglieder des Teilhabebeirates durch die Mitgliederversammlung des Trägerkreises des Teilhabebeirates für Menschen mit Beeinträchtigung in der Stadt Emden e.V.